Rechtsthemen beginnend mit A

Abfindung

Abfindung

Eine Abfindung, die der Mieter als Gegenleistung für die vorzeitige Räumung der Wohnung erhält, muss er nicht versteuern (BFH NZM 2001,56). Dies ist ein gutes Argument für den Vermieter, in den Abfindungsverhandlungen die Abfindung zu drücken.

Abflussverstopfung

Abflussverstopfung

Die Kosten der Beseitigung einer Abflussverstopfung hat der Mieter nur bei schuldhafter Verursachung selbst zu tragen (LG Kiel, WuM 1990,449).

Ablesung

Ablesung

Der Ablesetermin der Messinstrumente muss dem Mieter mindestens 10 Tage vor Ablesung angezeigt werden. Kann der Mieter diesen Termin nicht wahrnehmen, muss er dies dem Vermieter oder der Hausverwaltung mitteilen. Das Ableseunternehmen muss dann einen zweiten Termin festlegen, wobei dem Mieter hierfür keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen (LG München I WuM 2001,190).

Abrechnung

Abrechnung

Eine Betriebskostenabrechnung wird vom Vermieter nicht geschuldet, wenn im Mietvertrag eine monatliche Pauschale zur Zahlung der Betriebskosten vereinbart ist. Sind Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart, diese Betriebskosten jedoch nicht hinreichend bestimmt, kommt auch mit jahrelanger Zahlung auf Abrechnungen keine stillschweigende Vereinbarung zur Zahlung der jeweils abgerechneten Betriebskosten zu Stande (BGH WuM 2007,694).

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vom Vermieter verwendeten Vertragsvordrucke sind grundsätzlich Allgemeine Geschäftsbedingungen. Nur in seltenen Ausnahmefällen geht die Rechtsprechung vom Vorliegen von Individualvereinbarungen aus, welche ein Aushandeln der jeweiligen Vereinbarung durch beide Vertragsparteien voraussetzt. Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs reicht es für ein „Aushandeln“ nicht aus, wenn dem Mieter lediglich frei gestellt wird, den Vertrag mit oder ohne einer bestimmten Vereinbarung abzuschließen. Bei umfangreichen und unverständlichen Klauseln hat der Vermieter den Mieter sogar über den Inhalt der Klausel zu belehren (BGH, NJW 2005,2543).

Altenheim

Altenheim

Für Heime, die alte oder pflegebedürftige Menschen nicht nur vorübergehend aufnehmen, gilt nicht das allgemeine Mietrecht, sondern das Heimgesetz.

Anfechtung des Mietvertrages

Anfechtung des Mietvertrages

Erklärt der Mieter bei Vertragsabschluss wahrheitswidrig, er habe keine eidesstattliche Versicherung abgegeben bzw. innerhalb der letzten fünf Jahre sei gegen ihn kein Insolvenzverfahren eröffnet worden, ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt (AG Hamburg, ZMR 2003, 744).

Aufzug

Aufzug

Einen Aufzug kann der Mieter im Zweifel auch dann benutzen, wenn dies nicht im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter muss den Aufzug im Zweifel rund um die Uhr, auch an Feiertagen betriebsbereit halten (OLG Frankfurt NZM 2004, 909).
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