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Übergabeprotokoll

Übergabeprotokoll

Die Feststellungen in ein Übergabeprotokoll haben Beweiskraft, wenn dieses vom Mieter unterschrieben ist. Oft wird versucht, den Mieter in einen Übergabeprotokoll zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu verpflichten, dies ist nach einer Entscheidung des BGH, Az: VIII ZR 71/09, zwar grundsätzlich möglich, jedoch ist diese selbstständige Schönheitsreparaturenvereinbarung im Übergabeprotokoll in einer Gesamtschau mit den im Mietvertrag vereinbarten Klauseln zu sehen, weshalb eine im Mietvertrag unwirksame Schönheitsreparaturenklausel durch eine selbstständige Verpflichtung bei der Rückgabe nicht geheilt wird.
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