Rechtsthemen beginnend mit T


Tod des Mieters

Tod des Mieters

Nach § 563 Abs. 2 BGB tritt der Lebenspartner in das Mietverhältnis des verstorbenen Mieters ein, wenn diese einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben. Nach LG München MZM 2005, 336 muss neben einem gemeinsamen Lebensmittelpunkt in der Wohnung zusätzlich eine Bindung zwischen den Vertragspartnern vorgelegen haben, die der Überlebende zu beweisen hat. Andernfalls ist er verpflichtet aus der Wohnung auszuziehen.
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