Rechtsthemen beginnend mit W

Wohnfläche

Wohnfläche

Nach BGH, ZR 133/03, WuM 2004, 268 ist bei einer Abweichung der Wohnfläche um mehr als 10% von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche ein Minderungsanspruch des Mieters in Höhe der Mietflächenabweichung gegeben. Der Vermieter- und Wohnungseigentümerverein für München und Umgebung e. V. empfiehlt daher nicht, im Mietvertrag Wohnflächen anzugeben. Die Wohnfläche berechnet sich nach BGH, VIII ZR 44/03 aus der neuen Wohnflächenverordnung.

Wohngemeinschaft

Wohngemeinschaft

Ist Ihr Vermieter eine Wohngemeinschaft, ist strittig, ob die Wohngemeinschaft an sich oder die einzelnen Personen der Wohngemeinschaft Mieter sind. Wir raten dringend davon ab, eine Wohngemeinschaft als Mieter im Mietvertrag einzutragen. Die Mietersituation kann für den Vermieter unüberschaubar werden. Ferner können erhebliche Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Mietschuldner entstehen. Einen Vorteil für den Vermieter, mit einer Wohngemeinschaft einen Mietvertrag einzugehen, ist für den Vermieter- und Wohnungseigentümerverein für München und Umgebung e. V. nicht ersichtlich.

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum wird in dem letztens zum 07.07.2009 geänderten Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Sie werden im Vermieter- und Wohnungseigentümerverein für München und Umgebung e. V. von der Abstimmung bis zum Zitterbeschluss hin eingehend beraten. Wohnungseigentumsrecht ist wie Mietrecht grundsätzlich von der Rechtsprechung geformt. Ohne dieses Detailwissen sollten Sie weder Wohnungseigentum kaufen, besitzen oder verkaufen. Oftmals hat Wohnungseigentum einen wohl situierten Bürger ruiniert.
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