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Abflussverstopfung

Abflussverstopfung

Rechtsprechung:

Die Kosten der Beseitigung einer Abflussverstopfung hat der Mieter nur bei schuldhafter Verursachung selbst zu tragen (LG Kiel, WuM 1990,449).

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Freitag, 07 Juni 2019
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