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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsprechung:

Die vom Vermieter verwendeten Vertragsvordrucke sind grundsätzlich Allgemeine Geschäftsbedingungen. Nur in seltenen Ausnahmefällen geht die Rechtsprechung vom Vorliegen von Individualvereinbarungen aus, welche ein Aushandeln der jeweiligen Vereinbarung durch beide Vertragsparteien voraussetzt. Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs reicht es für ein „Aushandeln“ nicht aus, wenn dem Mieter lediglich frei gestellt wird, den Vertrag mit oder ohne einer bestimmten Vereinbarung abzuschließen. Bei umfangreichen und unverständlichen Klauseln hat der Vermieter den Mieter sogar über den Inhalt der Klausel zu belehren (BGH, NJW 2005,2543).

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Freitag, 07 Juni 2019
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