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Aufzug

Aufzug

Rechtsprechung:

Einen Aufzug kann der Mieter im Zweifel auch dann benutzen, wenn dies nicht im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter muss den Aufzug im Zweifel rund um die Uhr, auch an Feiertagen betriebsbereit halten (OLG Frankfurt NZM 2004, 909).

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Freitag, 07 Juni 2019
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