0.0/5 Bewertung (0 Stimmen)

Berufung

Berufung

Rechtsprechung:

Sollten Sie sich in einem Mietprozess erstinstanzlich selbst vertreten haben, ist es zur Einlegung einer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts zwingend erforderlich, einen Rechtsanwalt zur Durchführung des Berufungsverfahrens zu mandatieren. Ihr Vermieterverein wird Ihnen gerne einen spezialisierten Fachanwalt zur Durchführung des Berufungsverfahrens im Miet- und Wohnungseigentumsrecht empfehlen, wobei sich dessen Gebühren grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz errechnen. Eine Kostenerstattung dieser Gebühren wird vom Vermieter- und Wohnungseigentümerverein München und Umgebung nicht gewährt. Im Fall des Obsiegens erhalten Sie jedoch die Gebühren grundsätzlich gegen den Verfahrensgegner gerichtlich festgesetzt.

Ausdrucken

Freitag, 07 Juni 2019
© 2019 | Vermieter- und Wohnungseigentümerverein in München und Umgebung e.V | Design by CanCeation