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Betriebskosten

Betriebskosten

Rechtsprechung:

Das Thema Betriebskosten gehört zu den umfassensten Gebieten im Mietrecht überhaupt. Detailfragen bedürfen einer vollständigen Beratung, die Sie gerne als Mitglied im Vermieter- und Wohnungseigentümerverein für München und Umgebung erhalten. Nur wenn die Betriebskosten wirksam im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt wurden, kann der Vermieter diese auch vom Mieter erstattet verlangen. Nachdem die Anlage 3 zu § 27 der I. Berechnungsverordnung zum 01.01.2004 aufgehoben wurde, reicht ein Verweis in einem ab dem 1.1.2004 abgeschlossenen Mietvertrag hierauf nicht mehr aus. Es muss wenigstens eine Umlage der Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung vereinbart sein (BGH WuM 2007,571).

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Freitag, 07 Juni 2019
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