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Ehepartner

Ehepartner

Rechtsprechung:

Grundsätzlich sollten Sie einen Mietvertrag mit beiden Ehepartnern als Mieter abschließen, da dann auch beide Ehepartner zur Mietzahlung verpflichtet sind. Als Vermieter sollte jedoch nur ein Ehepartner den Mietvertrag abschließen, damit der andere Ehepartner als Zeuge fungieren kann. Eine Räumungsklage sollten Sie auch dann gegen beide Ehepartner erheben, wenn nur ein Ehepartner Mietvertragspartei ist. Nach LG Saarbrücken (NZM 2002,939) muss der Ehepartner, gegen den kein Räumungsurteil existiert, nicht räumen, selbst wenn dieser den Mietvertrag nicht unterschrieben hatte.

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Freitag, 07 Juni 2019
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