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Eigentumswohnung

Eigentumswohnung

Rechtsprechung:

Für Mängel, die im Sondereigentum der Eigentumswohnung des Vermieters auftreten, haftet der Vermieter auf Schadensersatz, wenn er mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist (BGH WuM 2008, 147). Kann der Mangel nicht ohne Eingriff in das Gemeinschaftseigentum behoben werden und liegt die Instandsetzungspflicht bei der Eigentümergemeinschaft, muss der Wohnungseigentümer und Vermieter gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft darauf hinwirken, dass ein Instandsetzungsbeschluss gefasst wird, ggfs. muss er ihn einklagen (BGH WuM 2005,713)

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Freitag, 07 Juni 2019
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