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Garagenmietvertrag

Garagenmietvertrag

Rechtsprechung:

Ohne besondere Vereinbarung liegt bei einer mitvermieteten Wohnung immer ein einheitliches Wohnraummietverhältnis vor, weshalb die Garage nicht getrennt vom Wohnraum gekündigt werden kann. Es empfiehlt sich daher eine ausdrückliche Vereinbarung, dass die Vermietung einer Garage unabhängig von der Vermietung einer Wohnung erfolgt (LG München I WuM 2002,268). Sie sollten daher unbedingt der Vertragsformulare des Vermieter- und Wohnungseigentümervereins München und Umgebung e.V. verwenden.

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Freitag, 07 Juni 2019