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Geschäftsraummietvertrag

Geschäftsraummietvertrag

Rechtsprechung:

Im Geschäftsraummietverhältnis kann ein Mietminderungsrecht formularvertraglich ausgeschlossen werden. Jedoch kann dem Geschäftsraummieter nicht das Recht genommen werden, zuviel geleistete Miete vom Vermieter nach §§ 812 BGB zurückzufordern. Bei der Erstellung eines Geschäftsraummietvertrages sollten Sie unbedingt die Rechtsberatung des Vermieter- und Wohnungseigentümervereins München und Umgebung e.V. in Anspruch nehmen, da hier der Vermieter weitergehende Rechte als im Wohnraummietverhältnis frei vereinbaren kann.

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Freitag, 07 Juni 2019