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Grillen
Rechtsprechung:
Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann vertraglich verboten werden (LG Essen WuM 2002,337). Hält sich der Mieter trotz Abmahnung nicht an dieses Verbot soll sogar eine fristlose Kündigung möglich sein.
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Freitag, 07 Juni 2019