Rechtsprechung:
Verwaltet ein Hausverwalter nicht nur das gemeinschaftliche Eigentum, sondern auch das Sondereigentum des Wohnungseigentümers, ist er nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermittG nicht berechtigt, eine Vermittlungsprovision zu fordern.
Der WEG-Verwalter ist verwaltet nach BGH WuM 2003,338 jedoch keine Wohnräume und ist daher provisionsberechtigt.