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Heizkosten

Heizkosten

Rechtsprechung:

Nach § 12 Abs. 1 HeizkV besteht das Recht des Mieters den auf ihn entfallenden Kostenanteil um 15 % zu kürzen, wenn keine Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden sind. Fehlen jedoch beispielsweise nur Erfassungsgeräte für den Warmwasserverbrauch, beschränkt sich das Kürzungsrecht nach BGH VIII ZR 195/04 nur auf die nicht verbrauchsabhängig abgerechneten Warmwasserkosten.

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Freitag, 07 Juni 2019
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