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Insolvenz

Insolvenz

Rechtsprechung:

Bei Insolvenz des Mieters ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, die vereinnahmte Miete an den Vermieter weiterzuleiten. Erklärt er entgegen dieser Verpflichtung, dass er die Miete nicht bezahlen werde, ist der Vermieter auch dann schon zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein Zahlungsrückstand iHv. 2 Monatsmieten noch nicht vorliegt (BGH WuM 2005,401).

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Freitag, 07 Juni 2019