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Räumungsfrist

Räumungsfrist

Rechtsprechung:

Trotz wirksamen Räumungsurteils kann § 721 ZPO dem Mieter eine Räumungsfrist gewährt werden, die jedoch insgesamt nicht mehr als ein Jahr betragen darf. Ohne Mietzahlung ist jedoch nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart, NJW RR 2007, 15, dem Vermieter eine Räumungsfrist nicht zuzumuten. Schlüssel entgegen einer landläufigen Meinung, darf sich der Vermieter Keinen Ersatzschlüssel zurückbehalten, um in Notfällen in die Wohnung gelangen zu können. Dies muss der Mieter ausdrücklich gestattet haben (AG München WuM 96, 756). Betritt der Vermieter unberechtigterweise die Wohnung mit einem Zweitschlüssel, kann der Mieter fristlos kündigen (LG Berlin WuM, 99, 332).

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Freitag, 07 Juni 2019
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