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Wohnfläche

Wohnfläche

Rechtsprechung:

Nach BGH, ZR 133/03, WuM 2004, 268 ist bei einer Abweichung der Wohnfläche um mehr als 10% von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche ein Minderungsanspruch des Mieters in Höhe der Mietflächenabweichung gegeben. Der Vermieter- und Wohnungseigentümerverein für München und Umgebung e. V. empfiehlt daher nicht, im Mietvertrag Wohnflächen anzugeben. Die Wohnfläche berechnet sich nach BGH, VIII ZR 44/03 aus der neuen Wohnflächenverordnung.

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Freitag, 07 Juni 2019
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