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Wohngemeinschaft

Wohngemeinschaft

Rechtsprechung:

Ist Ihr Vermieter eine Wohngemeinschaft, ist strittig, ob die Wohngemeinschaft an sich oder die einzelnen Personen der Wohngemeinschaft Mieter sind. Wir raten dringend davon ab, eine Wohngemeinschaft als Mieter im Mietvertrag einzutragen. Die Mietersituation kann für den Vermieter unüberschaubar werden. Ferner können erhebliche Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Mietschuldner entstehen. Einen Vorteil für den Vermieter, mit einer Wohngemeinschaft einen Mietvertrag einzugehen, ist für den Vermieter- und Wohnungseigentümerverein für München und Umgebung e. V. nicht ersichtlich.

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Freitag, 07 Juni 2019