3.0/
5
rating 1 vote
Bearbeitungsgebühr
Rechtsprechung:
Eine Bearbeitungsgebühr für das Ausstellen des Mietvertrages ist nur nach Vereinbarung zulässig. Außerdem darf die Gebühr nicht unangemessen hoch sein, nach AG Hamburg WuM 99, 215 höchstens 50 bis 75 EURO.
< Zurück
Weiter >
Ausdrucken
Freitag, 07 Juni 2019