Rechtsprechung:
Eine Klausel, die eine Tierhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam, jedenfalls die Haltung von Kleintieren muss zustimmungsfrei erlaubt sein (BGH WuM 2008, 23).
Das Landgericht München I geht bei einer Klage des Vermieters auf Unterlassung der Hundehaltung von einen Gegenstandswert von DM 3.000,00 (=€ 1.533,87) aus (LG München I, Az: 31 S 11616/01).