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Kinder

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Rechtsprechung:

„Den von Kleinkindern üblicherweise ausgehenden Lärm muss man hinnehmen - oder ausziehen" meinte das Amtsgericht München gegenüber einer Mietminderung wegen des Lärms von Kindern (AG München: 412 C 23697/99). Der Vermieter braucht eine solche Minderung nicht zu dulden.

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Freitag, 07 Juni 2019