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Ablesung

Ablesung

Rechtsprechung:

Der Ablesetermin der Messinstrumente muss dem Mieter mindestens 10 Tage vor Ablesung angezeigt werden. Kann der Mieter diesen Termin nicht wahrnehmen, muss er dies dem Vermieter oder der Hausverwaltung mitteilen. Das Ableseunternehmen muss dann einen zweiten Termin festlegen, wobei dem Mieter hierfür keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen (LG München I WuM 2001,190).

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Freitag, 07 Juni 2019