Rechtsprechung:
Eine Betriebskostenabrechnung wird vom Vermieter nicht geschuldet, wenn im Mietvertrag eine monatliche Pauschale zur Zahlung der Betriebskosten vereinbart ist. Sind Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart, diese Betriebskosten jedoch nicht hinreichend bestimmt, kommt auch mit jahrelanger Zahlung auf Abrechnungen keine stillschweigende Vereinbarung zur Zahlung der jeweils abgerechneten Betriebskosten zu Stande (BGH WuM 2007,694).