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Modernisierung

Modernisierung

Rechtsprechung:

Eines der stärksten Schwerter im Wohnraummietrecht hat der Vermieter mit Modernisierungsmaßnahmen und der daraus folgenden Möglichkeit zur Mieterhöhung nach § 559 BGB. Es wird oft verkannt, dass über solche Modernisierungsmieterhöhungen die Miete für einen unliebsam gewordenen Mieter derart hoch wird, dass dieser sich die Wohnung schlichtweg nicht mehr leisten kann und ausziehen muss. Hier stellt der Gesetzgeber gesamtwirtschaftliche Belange über das Interesse des Wohnraummieters und den Mieterschutz. Ob jedoch tatsächlich Modernisierungen vorliegen oder nur Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen, sind vorab abzugrenzen. Ferner hat der Vermieter nach § 554 Abs. 3 BGB eine formelle Verpflichtung zur Mitteilung der Modernisierungsmaßnahmen an den Mieter. Bei Durchsetzung von Modernisierungsmieterhöhungen und Modernisierungsmaßnahmen steht Ihnen Ihr Vermieter- und Wohnungseigentümerverein für München und Umgebung e. V. gerne zur Verfügung.

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Freitag, 07 Juni 2019
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