0.0/5 Bewertung (0 Stimmen)

Parkettboden

Parkettboden

Rechtsprechung:

Verwüstet Ihr Mieter den Parkettboden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein Parkettboden erfahrungsgemäß alle 15 bis 20 Jahre vom Vermieter abzuschleifen ist, weshalb bei Schäden, die durch einfaches Abschleifen beseitigt werden können, der Vermieter zeitanteilig in Höhe der bereits abgelaufenen Mietzeit auf den Reparaturkosten "sitzen bleibt". Abschleifung und Versiegeln von Parkettböden zählen auch nicht zu Schönheitsreparaturen (LG Berlin GE 92,677). Besonders im Eingangsbereich von Wohnungen kommt es oft zu erheblichen Abnutzungen, die der Vermieter nicht beanstanden kann (OLG Düsseldorf WuM, 2003, 621).

Ausdrucken

Freitag, 07 Juni 2019
© 2019 | Vermieter- und Wohnungseigentümerverein in München und Umgebung e.V | Design by CanCeation