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Parabolantenne

Parabolantenne

Rechtsprechung:

Es wird empfohlen, bereits im Mietvertrag das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon von der vorherigen Zustimmung des Vermieters abhängig zu machen. Nach LG München I, Az.: 31 S 7699/03 hat der Mieter jedoch einen Anspruch auf das Aufstellen einer Parabolantenne auf einen Ständer, der nicht am Mauerwerk oder am Balkongeländer befestigt ist und von welchem auch keine optische Beeinträchtigung des Anwesens ausgeht. Nach BGH, Urteil vom 13.11.2009 V ZR 10/09 ist jedoch Voraussetzung für den Mieter, eine Antenne anbringen lassen zu dürfen, die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft die den Ort der Anbringung von solchen Antennen bestimmen kann.

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Freitag, 07 Juni 2019
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