Rechtsthemen beginnend mit G

Garagenmietvertrag

Garagenmietvertrag

Ohne besondere Vereinbarung liegt bei einer mitvermieteten Wohnung immer ein einheitliches Wohnraummietverhältnis vor, weshalb die Garage nicht getrennt vom Wohnraum gekündigt werden kann. Es empfiehlt sich daher eine ausdrückliche Vereinbarung, dass die Vermietung einer Garage unabhängig von der Vermietung einer Wohnung erfolgt (LG München I WuM 2002,268). Sie sollten daher unbedingt der Vertragsformulare des Vermieter- und Wohnungseigentümervereins München und Umgebung e.V. verwenden.

Garten

Garten

Die Kosten der Gartenpflege können auf den Mieter als laufende Betriebskosten umgelegt werden. Hierunter fallen auch die Kosten der Anschaffung neuer Pflanzen, wenn diese osten dem Vermieter laufend entstehen. Dies muss nicht jährlich sein, es kann auch im Rhythmus von drei oder fünf Jahren geschehen. Die Pflegearbeiten am Garten können formularvertraglich auf den Mieter abgewälzt werden, soweit der nur zu einfachen Pflegearbeiten (bspw.Rasenmähen, Unkraut entfernen, Laub sammeln, Umgraben von Beetflächen) verpflichtet wird, die weder eine besondere Fachkenntnis noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand des Mieters erfordern (LG Hamburg, ZMR 2003, 265).

Gebühren

Gebühren

Die Gebühren eines Rechtsanwalts errechnen sich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Gegenstandswert

Gegenstandswert

Der Gegenstandswert einer Räumungsklage errechnet sich nach § 41 GKG aus der Jahresnettomiete soweit keine Betriebskostenpauschalen vereinbart sind. Aus diesem Gegenstandswert errechnen sich sowohl die Gebühren des Gerichts als auch die Gebühren des Rechtsanwalts. Bei einer Klage auf Mängelbeseitigung bemisst sich der Streitwert nicht nach den Kosten der Mängelbeseitigung, sondern nach dem 3 ½ -fachen Jahresbetrag einer Mietminderung, die wegen des zu behebenden Mangels möglich wäre (BGH, NZM 2000,713, BGH NJW-RR 2003,229).

Gericht

Gericht

Für Rechtsstreitigkeiten in Wohnraummietverhältnissen ist nach § 29a ZPO, § 23 GVG in erster Instanz das Amtsgericht örtlich und sachlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. Gegen Urteile des Amtsgerichts kann binnen Monatsfrist grundsätzlich Berufung zum Landgericht eingelegt werden. Eine missglückte Vorschrift, wonach bei Auslandsbezug einer Partei Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden musste, ist zwischenzeitlich ersatzlos gestrichen (§ 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG). Bei den Berufungsgerichten herrscht Anwaltszwang. Wird die Berufung nicht von einem Rechtsanwalt eingelegt, ist sie unzulässig. Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht des Vermieter- und Wohnungseigentümervereins München und Umgebung e.V. steht Ihnen bei einem Gerichtsgang gerne zur Verfügung.

Geschäftsraummietvertrag

Geschäftsraummietvertrag

Im Geschäftsraummietverhältnis kann ein Mietminderungsrecht formularvertraglich ausgeschlossen werden. Jedoch kann dem Geschäftsraummieter nicht das Recht genommen werden, zuviel geleistete Miete vom Vermieter nach §§ 812 BGB zurückzufordern. Bei der Erstellung eines Geschäftsraummietvertrages sollten Sie unbedingt die Rechtsberatung des Vermieter- und Wohnungseigentümervereins München und Umgebung e.V. in Anspruch nehmen, da hier der Vermieter weitergehende Rechte als im Wohnraummietverhältnis frei vereinbaren kann.

Grillen

Grillen

Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann vertraglich verboten werden (LG Essen WuM 2002,337). Hält sich der Mieter trotz Abmahnung nicht an dieses Verbot soll sogar eine fristlose Kündigung möglich sein.
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